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   BSG, 29.01.1970 - 5 RKn 6/67   

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https://dejure.org/1970,5596
BSG, 29.01.1970 - 5 RKn 6/67 (https://dejure.org/1970,5596)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1970 - 5 RKn 6/67 (https://dejure.org/1970,5596)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1970 - 5 RKn 6/67 (https://dejure.org/1970,5596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Leistungspflicht des Versicherungsträgers - Heilanstaltsunterbringung - Pflegeanstaltsunterbringung - Dauerhafte Unterbringung

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 270
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.01.1968 - 5 RKn 20/65
    Auszug aus BSG, 29.01.1970 - 5 RKn 6/67
    vom 12° Juni 1956 für die anVdR noch anzuwenden ist (vgl° Urteil des erkennenden Senats vom 260 Januar 1968 - 5 RKn 20/65 «), Nach dieser Vorschrift werden Leistungen an Rentner und berechtigte Familienahgehörige, die in einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer ähnlichen Anstalt untergebracht sind, in der sie im Rahmen ihrer gesamten Krankenpflege erhalten, nicht gewährt;.
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Daher hat es die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272; 33, 263, 265; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982, Beilage Nr. 32/82 zum Bundesanzeiger Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Daher hat es die Rechtsprechung des BSG trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272 = SozR Nr. 1 zu § 11 VO über KVdR; BSGE 33, 263, 266 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26.2.1982, Beil Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 13/10 R

    Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum

    Daher hat es die Rechtsprechung des BSG trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272 = SozR Nr. 1 zu § 11 VO über KVdR; BSGE 33, 263, 266 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26.2.1982, Beil Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 7/11 R

    Anspruch eines behinderten Kindes auf Ausstattung mit einem Therapiestuhl zum

    Daher hat es die Rechtsprechung des BSG trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272 = SozR Nr. 1 zu § 11 VO über KVdR; BSGE 33, 263, 266 = SozR Nr. 2 zu § 187 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26.2.1982, Beil Nr. 32/82 zum BAnz Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw die "Alltagskompetenzen" eines Menschen gesichert wurden.
  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 81/77
    Diese Regelung bezweckte, Doppelleistungen zu verhindern und das Risiko der Rentnerkrankenversicherung durch den Ausschluß dauernd Pflegebedürftiger von der Leistungsberechtigung einzuengen (vgl. BSGE 21, 244, 245 und 30, 270, 271).

    Es konnte sich in diesem Zusammenhang auch nicht auf das Urteil des BSG vom 29. Januar 1970 (BSGE 30, 270 ff [BSG 29.01.1970 - 5 RKn 6/67]) beziehen.

  • BAG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03
    Daher hat es die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) trotz zunächst unveränderten Wortlauts des § 187 Nr. 3 RVO ausreichen lassen, wenn mit einem Hilfsmittel die Fähigkeit hergestellt oder erhalten wurde, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (BSGE 30, 270, 272; 33, 263, 265; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60; so auch die Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien vom 26. Februar 1982, Beilage Nr. 32/82 zum Bundesanzeiger Nr. 125 = DOK 1982, 621 = BKK 1982, 269) bzw. die Alltagskompetenzen eines Menschen gesichert wurden.
  • BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 440/69

    Ansprüche auf Beihilfe - Beihilfevorschriften - Beihilfefähige Kosten - Deutsche

    Angesichts des medizinischen Fortschritts kann nämlich auch bei Geisteskrankheiten in allen Anstalten, also auch in Heil- und Pflegeanstalten, eine Behandlung durchgeführt werden, die auch als Behandlung einer Krankheit im Sinne der RVO anzusprechen wäre und nicht nur weitergehende Beihilfeansprüche auslöst (BSG vom 29. Januar 1970 - 5 RKn 6/67 - noch nicht veröffentlicht; vgl. auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band II, Seite 384 a).
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